Leistungsspektrum Übersicht

Arbeitsmedizinische Betreuung

Wir beraten Sie bei der Umsetzung rechtlicher Anforderungen u.a. nach ASiG und DGUV V2 und setzen mit Ihnen Maßnahmen um, die Sie unterstützen Ihre Mitarbeiter gesund zu erhalten.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Untersuchungen

Wir bieten arbeitsmedizinische Vorsorgen nach der ArbmedVV, inklusive der Anforderungen an die ganzheitliche Vorsorge nach der AMR 3.3, sowie Untersuchungen nach weiteren Rechtsvorschriften an.

Prävention - BGM

Prävention ist das Herz der Betriebsmedizin. Durch passgenaues betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) und individuelle Beratung fördern wir die Gesundheit und Leistungsfreude Ihrer Mitarbeiter.

BEM-Betriebliches Eingliederungsmanagement

Wir helfen Ihnen bei der Durchführung des BEM und unterstützen Sie individuelle Lösungen für einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu finden

Impfungen

Wir bieten Impfungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie im Rahmen betriebsspezifischer Gesundheitsaktionen an

Eignungsuntersuchungen

In begründeten Fällen darf der Arbeitgeber sich einen Eignungsnachweis des Beschäftigten einholen. Wir führen Eignungsuntersuchungen kompetent und unter Wahrung der rechtlichen Vorgaben durch.

Arbeitsmedizinische Betreuung

Nach DGUV Vorschrift 2 müssen Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeiter eine arbeitsmedizinische Betreuung anbieten.

Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet je nach Unternehmensgröße bzw. je nach Anzahl der Beschäftigten zwischen verschiedenen betriebsärztlichen Betreuungsformen:
  1. Unternehmermodel = Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche Betreuung. Die für Ihre Branche geltende maximale Mitarbeiteranzahl um am Unternehmermodel teilzunehmen, wird von Ihrem Unfallversicherungsträger festgelegt. Im Unternehmermodell entscheidet der Unternehmer über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer betriebsärztlichen Betreuung und beauftragt den Betriebsarzt nach Bedarf. (s. Anlage 3 (zu § 2 Abs.4) DGUV V2 )
  2. Betriebsärztliche Regelbetreuung von Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten (s. Anlage 1 (zu § 2 Abs.2) DGUV V2)
  3. Betriebsärztliche Regelbetreuung von Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten (s. Anlage 2 (zu § 2 Abs.3) DGUV V2)

Die Regelbetreuung besteht aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung.

Zur Grundbetreuung gehört unter anderem:

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Verhältnis- und Verhaltensprävention
  • Betriebsbegehungen
  • Teilnahme an betrieblichen Besprechungen, z.B. ASA-Sitzungen
  • Beratung zur Ersten Hilfe
  • Analyse nach Ereignissen (z.B. Unfällen, Berufskrankheiten)
  • Allgemeine Beratung der verschiedenen betrieblichen Akteure des Arbeitsschutzes (z.B. von betrieblichen Interessenvertretungen, Führungskräften)
  • Unterstützung im Umgang mit Unfallversicherungsträgern, zuständigen Behörden und weiteren außerbetrieblichen Akteuren

Zur betriebsspezifischen Betreuung gehört unter anderem:

  • Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen nach ArbmedVV
  • Durchführung von Untersuchungen nach anderern Rechtsvorschriften (z.B. FEV, Mutterschutzgesetz, Strahlenschutzverordnung, Arbeitszeitgesetz u.a.
  • betriebsärztliche Sprechstunde
  • Unterstützung bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes bei u.a. Neu-/Umbauten, Neuanschaffungen, z.B. von Maschinen
  • Unterstützung bei der Einführung z.B. neuer Gefahrstoffe oder Arbeitsprozesse
  • Unterstützung bei der Integration neuer Regelungen und Vorschriften in den betrieblichen Arbeitsschutz
  • Beratung zur Arbeitsplatzanpassung bei leistungsgewandelten Mitarbeitern
  • Beratung zu und Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Untersuchungen

Wir führen alle arbeitsmedizinischen Vorsorgen nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) durch.

Sofern im Rahmen unserer Betreuung eines Betriebes erforderlich, führen wir ergänzend weitere Untersuchungen u.a. nach folgenden Rechtsvorschriften durch:

  • Strahlenschutzuntersuchungen nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
  • Untersuchung nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Untersuchung nach Mutterschutzgesetzt (MuSchG)
  • Untersuchung nach FEV (nur sofern wir mit der arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Betriebes beauftragt wurden)

Prävention - BGM

Mit individuell auf Ihr Unternehmen und die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter zugeschnittenen Aktionen ergänzen wir Ihr betriebliches Gesundheitsmanagement und befähigen Ihre Mitarbeiter Ihre Gesundheit zu schützen und langfristig zu erhalten.

Beispiele für BGM-Maßnahmen:

  • Grippeschutzimpfungen für Ihre Mitarbeiter
  • Gesundheits-Check im betrieblichen Kontext
  • Reise-Check für Mitarbeiter
  • Unterstützung bei Raucherentwöhnungsprogrammen im Betrieb
  • Fallkonferenzen für Führungskräfte nach dem Balintmodel
  • betriebliche Sozialberatung

Eignungsuntersuchungen

Manchmal besteht Anlass sich die Eignung eines Mitarbeiters für eine bestimmte Tätigkeit aus medizinischer Sicht bestätigen zu lassen. Wir führen anlassbezogene Eignungsuntersuchungen durch und beantworten Ihre Fragestellungen immer mit Blick auf die spezifische Situation im Betrieb.

Beispiele für von uns durchgeführte Eignungsuntersuchungen:

  • anlassbezogene Eignungsuntersuchung für Fahr-/Steuer-/Überwachungstätigkeiten
  • anlassbezogene Eignungsuntersuchung für Tätigkeiten mit Absturzgefährdung
  • Einstellungsuntersuchungen, z.B. für Tätigkeiten, bei denen eine relevante Gefährdung Dritter besteht

© staramed.de. All Rights Reserved.