Wir helfen Ihnen bei der Durchführung des BEM und unterstützen Sie individuelle Lösungen für einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu finden
Wir bieten Impfungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie im Rahmen betriebsspezifischer Gesundheitsaktionen an
Nach DGUV Vorschrift 2 müssen Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeiter eine arbeitsmedizinische Betreuung anbieten.
Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet je nach Unternehmensgröße bzw. je nach Anzahl der Beschäftigten zwischen verschiedenen betriebsärztlichen Betreuungsformen:Die Regelbetreuung besteht aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung.
Zur Grundbetreuung gehört unter anderem:
Zur betriebsspezifischen Betreuung gehört unter anderem:
Wir führen alle arbeitsmedizinischen Vorsorgen nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) durch.
Sofern im Rahmen unserer Betreuung eines Betriebes erforderlich, führen wir ergänzend weitere Untersuchungen u.a. nach folgenden Rechtsvorschriften durch:
Mit individuell auf Ihr Unternehmen und die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter zugeschnittenen Aktionen ergänzen wir Ihr betriebliches Gesundheitsmanagement und befähigen Ihre Mitarbeiter Ihre Gesundheit zu schützen und langfristig zu erhalten.
Beispiele für BGM-Maßnahmen:
Manchmal besteht Anlass sich die Eignung eines Mitarbeiters für eine bestimmte Tätigkeit aus medizinischer Sicht bestätigen zu lassen. Wir führen anlassbezogene Eignungsuntersuchungen durch und beantworten Ihre Fragestellungen immer mit Blick auf die spezifische Situation im Betrieb.
Beispiele für von uns durchgeführte Eignungsuntersuchungen:
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